Information zur Schallpegelmessung nach DIN 15905-5

Die maximale zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen ist nicht nur für die Betreiber von Veranstaltungsstätten und deren Mitarbeiter, sondern auch für Staatsanwälte von großer Bedeutung. Denn im Nachhinein kommt es immer häufiger zu Klagen auf Schadensersatz wegen erlittener Gehörschäden von Konzertbesuchern und Ruhestörung von Anwohnern – und dies oft mit Erfolg. Durch erzeugte Schallpegel von Beschallungsanlagen auf Veranstaltungen kann das Gehör des Publikums erheblichen Schaden nehmen. Der Veranstalter hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten in Abhängigkeit von der Höhe der zu erwartenden Pegel entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zu den vorbeugenden Maßnahmen zählt neben der Bereitstellung von Gehörschutz unbedingt die normgerechte Messung des Schallpegels. Die entsprechende Vorgehensweise und Dokumentation ist seit November 2007 in der DIN 15905-5 (“Veranstaltungstechnik – Tontechnik - Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen durch elektroakustische Beschallungstechnik“) festgeschrieben. Diese anerkannte Norm wird im Streitfall sehr häufig vor Gericht als Entscheidungsgrundlage herangezogen.


10 EaZy DIN – Schallpegelmesssystem

Wir können Ihnen ein protokollierbares System zur Schallpegelmessung, mindestens Klasse 2 in Verbindung mit geschultem Fachpersonal anbieten. Dies ist die Grundlage für eine normgerechte Messung der auftretenden Schallpegel nach DIN 15905-5.


Ihre Vorteile:

* Protokollierung der auftretenden Schallpegel nach DIN 15905-5

* Schutz des Publikums der Veranstaltung

* Umkehrung der Beweispflicht im Schadensfall

* Sensibilisierung der Tontechniker und DJ‘s durch eindeutige Signalisierung der Schallpegel

* die Beschallungsanlage klingt offener und angenehmer, da sie nicht mehr bis zum Limit ausgereizt wird

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